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Angebote der Pflegeberatung


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Pflegewegweiser NRW

Der Pflegewegweiser NRW für Pflegebedürftige und Angehörige ist ein Angebot der Verbraucherzentrale NRW und hilft Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten in Wohnortnähe.
Rufen Sie kostenfrei an: 0800 4040044 montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr.
www.pflegewegweiser-nrw.de/


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Haus der Bonner Altenhilfe

Sozialberatung, Freizeit und Begegnung für Seniorinnen und Senioren:
     umfassende Seniorenberatung
     Seniorenbildungsangebote
     Wohnberatung
     Heimplatzberatung

Telefon: 0228 776699
altenhilfe@bonn.de
www.bonn.de/seniorenberatung


SPOTS

In den SpOTS (Stützpunkte offene Türen für Senioren) wird eine Sozialberatung für Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörige angeboten zu Themen wie Existenz sichernde Maßnahmen wie Grundsicherung, Wohngeld oder Rente, Möglichkeiten der Vergünstigungen wie Bonn-Ausweis, Befreiung von den Rundfunkgebühren oder Telefongebührenermäßigung, Seniorengerechtes Wohnen, Speziellen Beratungsinhalten wie Kurzzeitpflege, unterstützende Dienste oder Essen auf Rädern.

Die insgesamt acht SpOTS sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Sie sind in bereits bestehende Senioreneinrichtungen integriert und haben unterschiedliche Träger.

Flyer der SPOTS


Demenzberatung der Stadt Bonn

In einem persönlichen Gespräch vermittelt die Demenzberatung im Haus der Bonner Altenhilfe, welche Möglichkeiten es gibt, die Betreuung und Begleitung eines an Demenz erkrankten Angehörigen zu erleichtern.

Demenzberatung: 0228 776467 / altenhilfe@bonn.de
Seniorenruf, Pflege-Beratungstelefon, zentrale Heimplatzberatung: 0228 776699 / altenhilfe@bonn.dede

Demenzberatung im Netz


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Der Angebotsfinder

Beim Angebotsfinder des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW finden Sie alle in NRW anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Wenn Sie pflegebedürftig sind und mindestens Pflegegrad 1 haben, können Sie Leistungen anerkannter Anbieter in Anspruch nehmen und den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für die entstehenden Kosten einsetzen. Reichen Sie dazu die Rechnung des Anbieters bei Ihrer Pflegekasse ein.

Hier finden Sie weitere Informationen.

 

 



 
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